Das Einzelcoaching für den öffentlich-rechtlichen Aktenvortrag
In seiner Bedeutung für die mündliche Prüfung ist der Aktenvortrag kaum zu überschätzen. Denn, sieht man einmal vom Vorsitzenden der Prüfungskommission ab, stellt sich der Kandidat mit dem Vortrag erstmalig seinen Prüfern im mündlichen Examen vor; damit ist dieser Prüfungsteil gewissermaßen die Visitenkarte des Prüflings.
In den meisten Fällen beeinflusst der Vortrag deshalb den weiteren Verlauf der Prüfungsgespräche. Gelingt der Vortrag, so kann der Kandidat damit die Kommission für sich gewinnen und so die Ausgangslage seiner weiteren mündlichen Prüfung sehr positiv gestalten.
Es liegt auf der Hand, dass vor allem in Prüfungen, bei denen Notensprünge erreichbar scheinen, das Ergebnis des Vortrags von entscheidender Bedeutung ist – ganz zu schweigen von den immer wieder schwierigen Situationen, bei denen es um das Bestehen geht.
Es ist allerdings zu betonen, dass die Wirkung des Vortrags nicht allein von seinen juristischen Inhalten bestimmt ist; gewiss sind diese nicht unwichtig. Dennoch es gibt daneben kommunikationspsychologische Grundregeln, die der Kandidat in seinem Aktenvortrag berücksichtigen sollte.
Selbst aber einfachsten Mittel der Rhetorik werden leider viel zu wenig beachtet. Ähnlich wie in der Klausur, stellen die Kandidaten ihren Fokus fast ausschließlich auf den juristischen Inhalt ihres Vortrages.